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Der Schularzt betreut Ihr Kind vom Schuleintritt in
die Volksschule bis zur Beendigung der Schulpflicht oder Beendigung
einer höheren Schule oder Berufsschule.
Nach dem Schulunterrichtsgesetzes ist jeder Schüler
einmal jährlich vom Schularzt zu untersuchen. Eignungsuntersuchungen vor
Schikursen, Sportwochen oder Auslandsfahrten, auch Impfungen, gehören
zum Aufgabenbereich und natürlich ist der Schularzt bei Notfällen in
der Schule erste Anlaufstelle.
Im Erkrankungsfall ist der Hausarzt oder Kinderarzt zuständig, der Arzt
Ihres Vertrauens. |